Fahrschule in der Weiberwirtschaft

Fahren lernen ab 16


Du kannst im Alter von 16 1/2 Jahren die Ausbildung
in der Klasse B beginnen.

Noch vor Deinem 17. Geburtstag darfst Du die theoretische und die praktische Prüfung ablegen.

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhältst Du mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht jedoch im Ausland.
Download Antragsformular Bf17

Du musst mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht durchaus Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine einzelne zeitlich eventuell nicht immer verfügbar ist. Als Begleitpersonen musst Du nicht die Eltern angegeben.

Die Anforderungen, welche die Begleitpersonen
erfüllen müssen, findest Du im Antragsformular.
Download Antrag Begleitperson
  Junge autofahrerin  
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Begleitetes Fahren ab 17


Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es,
die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger-Innen zu erhöhen und somit das Entstehen von Unfällen zu vermeiden.

Fahrschule in der WeiberWirtschaft · Karin Stegemann · Anklamer Str. 38 · 10115 Berlin · Tel: 030 - 40 57 66 84